FREIBERUFLICHER VERTRAG
Dieser freiberufliche Vertrag („Vertrag“) wird geschlossen zwischen:
Global Future FZCO, einem in der Dubai World Trade Centre (DWTC), VAE, registrierten Unternehmen mit Sitz in The Offices 3, Level 3, Dubai World Trade Centre, Dubai, VAE (das „Unternehmen“ oder „Tutor-Europe“),
und
jeder Einzelperson („Selbstständige*r“), die Zahlungsdaten über das dafür vorgesehene Formular übermittelt
1. Zweck
Der Zweck dieses Vertrags besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen der/die Selbstständige Nachhilfedienstleistungen für Schüler*innen erbringt, die über den Partner des Unternehmens, die GoStudent GmbH („Partner“), vermittelt werden.
2. Dienstleistungen
Der/die Selbstständige verpflichtet sich, Nachhilfedienstleistungen („Dienstleistungen“) zu erbringen. Die Dienstleistungen sind professionell und kompetent über die Plattform des Partners auszuführen. Damit der/die Selbstständige anspruchsberechtigt für eine Vergütung ist, müssen die erbrachten Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Partners dokumentiert werden.
3. Annahme der Vertragsbedingungen
Der/die Selbstständige erkennt an, dass durch die Übermittlung der Zahlungsdaten über das dafür vorgesehene Formular die Bedingungen dieses Vertrags, einschließlich aller beigefügten Anhänge, akzeptiert werden, ohne dass eine physische Unterschrift erforderlich ist.
4. Compensation
Das reguläre Honorar für die Dienstleistungen beträgt 8 USD pro Sitzung, mit zusätzlichem Bonuspotenzial, das in diesem Vertrag unter Punkt 4.10 detailliert beschrieben ist.

Der/die Selbstständige ist berechtigt, eine Vergütung für die folgenden Dienstleistungen zu erhalten:
  • Demo-Sitzungen: Demo-Sitzungen werden entweder vom Partner zugewiesen oder von Kund*innen auf der Plattform des Partners („Schüler*innen“) basierend auf dem Profil des/der Selbstständigen angemeldet. Demo-Sitzungen dauern ungefähr 30 Minuten, und die Schülerinnen können nach der Sitzung entscheiden, ob sie mit dem/der Selbstständigen weiter lernen möchten. Im Falle erfolgreicher Demo-Sitzungen (d.h. der/die Schüler/in abonniert weitere Sitzungen) ist der/die Selbstständige berechtigt, das reguläre Honorar zu erhalten. Wenn der/die Schülerin mit dem/der Selbstständigen nicht zufrieden ist und keine weiteren Sitzungen abonniert, erhält der/die Selbstständige keine Vergütung für die Sitzung.
  • Reguläre Sitzungen: Reguläre Sitzungen dauern 50 Minuten, und der/die Selbstständige ist für jede Sitzung berechtigt, das reguläre Honorar zu erhalten.
  • Nicht-Erscheinen von Schüler*innen: Wenn ein/e Schüler/in nicht zur Sitzung erscheint, ist der/die Selbstständige berechtigt, 60 % des regulären Honorars zu erhalten, unter der Bedingung, dass der/die Selbstständige 10 Minuten auf das Erscheinen der/die Schüler/in wartet und das Nicht-Erscheinen dem Partner meldet.

Der/die Selbstständige unterliegt einem Abzug, falls er/sie nicht erscheint: Wenn der/die Selbstständige mehr als 5 Minuten zu spät zur Sitzung erscheint oder überhaupt nicht erscheint und den Partner oder die Schülerin nicht mindestens 1 Tag vor der Sitzung (oder 1 Stunde im Falle eines Notfalls) benachrichtigt, wird dem/der Selbstständigen ein Abzug von 26 USD vorgenommen.

Zahlungen erfolgen monatlich und sind spätestens bis zum 19. Tag des Folgemonats zu leisten.
Rechnungen werden in Form von Selbstabrechnung durch das Unternehmen ausgestellt und dem/der Selbstständigen zugesandt, wenn diese/r als juristische Person tätig ist. Wenn er/sie als Einzelperson arbeitet, wird keine Rechnung ausgestellt.

Der/die Selbstständige ist für alle Steuern verantwortlich, die auf die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Einkünfte anfallen.

4.1 Zahlung über Dritte
Tutor-Europe behält sich das Recht vor, ein Drittunternehmen oder eine dritte Entität („Zahlungsabwickler“) zu beauftragen, Zahlungen an den/die Selbstständigen zu erleichtern. In solchen Fällen wird der Zahlungsabwickler Zahlungen an den/die Selbstständigen basierend auf den Zahlungsdaten leisten, die der/die Selbstständige über das vorgesehene Zahlungsformular angegeben hat.

4.2 Verantwortung für Zahlungsdaten
Der/die Selbstständige ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das vorgesehene Zahlungsformular übermittelten Zahlungsdaten sicherzustellen. Tutor-Europe und/oder der Zahlungsabwickler haften nicht für Verzögerungen, Verluste oder Fehler bei Zahlungen, die durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Zahlungsdaten seitens des/der Selbstständigen verursacht werden.

4.3 Zahlungsautorisierung
Durch die Übermittlung der Zahlungsdaten über das vorgesehene Formular ermächtigt der/die Selbstständige Tutor-Europe und/oder den Zahlungsabwickler, Zahlungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu verarbeiten. Der/die Selbstständige erkennt an, dass Tutor-Europe und der Zahlungsabwickler nicht für Gebühren, Steuern oder Kosten verantwortlich sind, die von Banken, Zahlungsplattformen oder anderen Mittelsmännern im Zahlungsprozess erhoben werden.

4.4 Zahlungsstreitigkeiten
Im Falle einer Zahlungsstreitigkeit, die durch fehlerhafte Zahlungsdaten des/der Selbstständigen verursacht wurde, muss der/die Selbstständige solche Streitigkeiten direkt mit dem Zahlungsabwickler oder der entsprechenden Finanzinstitution lösen. Tutor-Europe ist nicht verpflichtet, in solche Streitigkeiten einzugreifen oder dafür Haftung zu übernehmen
.
4.5 Benachrichtigung über Änderungen
Der/die Selbstständige muss Tutor-Europe umgehend über Änderungen der Zahlungsdaten informieren, indem er/sie das vorgesehene Zahlungsformular aktualisiert. Unterlässt der*die Selbstständige dies, kann es zu verzögerten oder fehlgeschlagenen Zahlungen kommen, für die Tutor-Europe nicht haftbar gemacht werden kann.

4.6 SWIFT-Zahlungen unter 50 $
Für Zahlungen, die über SWIFT abgewickelt werden, wird jeder Betrag unter 50 $ (oder dem entsprechenden Gegenwert in der Zahlungswährung) standardmäßig einbehalten. Diese einbehaltenen Beträge sammeln sich im Konto des/der Selbstständigen an, bis der Gesamtbetrag 50 $ erreicht oder überschreitet wird, woraufhin die Zahlung im nächsten Zahlungsvorgang automatisch ausgezahlt wird.

4.7 Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung
Der/die Selbstständige kann jederzeit einbehaltene Beträge unter 50 $ anfordern, indem er/sie eine Anfrage über die vorgesehene Zahlungsplattform stellt. Eine Pauschalgebühr von 5 $ (oder dem entsprechenden Gegenwert in der Zahlungswährung) wird vom abgehobenen Betrag abgezogen, um die von Tutor-Europe entstandenen Transaktionsgebühren zu decken. Diese Gebühr wird dem/der Selbstständigen vor Bestätigung der Auszahlungsanfrage deutlich angezeigt.

4.8 Benachrichtigung über einbehaltene Beträge
Tutor-Europe wird den/die Selbstständigen per E-Mail oder über die vorgesehene Zahlungsplattform benachrichtigen, wenn eine Zahlung unter 50 $ einbehalten wurde. Die Benachrichtigung enthält:
  • Den einbehaltenen Betrag.
  • Den insgesamt angesammelten Betrag im Konto des*der Selbstständigen.
  • Anweisungen zur Anfrage einer vorzeitigen Auszahlung, falls gewünscht.
4.9 Keine Zinsen auf einbehaltene Beträge
Der/die Selbstständige erkennt an, dass auf die gemäß dieser Klausel einbehaltenen Beträge keine Zinsen oder zusätzliche Vergütungen erworben oder ausgezahlt werden.

4.10 Bonusmöglichkeiten
Tutor-Europe bietet den Selbstständigen eine Bonusmöglichkeit basierend auf der Anzahl der im jeweiligen Kalendermonat abgeschlossenen Sitzungen. Die Bonusstruktur ist wie folgt:
  • 50 $ Bonus: Wenn der/die Selbstständige 40 oder mehr Sitzungen in einem Kalendermonat abschließt.
  • 100 $ Bonus: Wenn der/die Selbstständige 80 oder mehr Sitzungen in einem Kalendermonat abschließt.
4.11 Anspruch auf Bonus
  • Nur reguläre Sitzungen und erfolgreiche Demo-Sitzungen (bei denen der/die Schüler/in weitere Sitzungen abonniert) zählen für die Gesamtzahl der Sitzungen, die für den Bonusanspruch berücksichtigt werden.
  • Nicht-Erscheinen von Schüler*innen und erfolglose Demo-Sitzungen (bei denen der/die Schüler*in keine weiteren Sitzungen abonniert) zählen nicht zur Gesamtzahl der Sitzungen.
  • Der Bonus wird im nächsten Zahlungsvorgang nach dem Kalendermonat berechnet und ausgezahlt, in dem die Sitzungen abgeschlossen wurden.
4.12 Benachrichtigung über Bonus
Tutor-Europe wird den/die Selbstständige/n per E-Mail oder über die vorgesehene Zahlungsplattform benachrichtigen, wenn er/sie für einen Bonus in Frage kommt. Die Benachrichtigung enthält:
  • Die Gesamtzahl der im Kalendermonat abgeschlossenen Sitzungen.
  • Den verdienten Bonusbetrag (falls zutreffend).
4.13 Bonuszahlung
Der Bonusbetrag wird dem regulären Monatsbetrag des/der Selbstständigen für den Monat hinzugefügt, in dem die Sitzungen abgeschlossen wurden.
Die Bonuszahlung unterliegt denselben Zahlungsbedingungen wie in diesem Vertrag festgelegt, einschließlich etwaiger anfallender Steuern oder Gebühren.
5. Status des/der Selbstständigen
Der/die Selbstständige erkennt an, dass er/sie eine Selbstständiger und kein/e Angestellte/r der Firma ist. Der/die Selbstständige hat keine Befugnis, im Namen der Firma zu handeln oder die Firma in irgendeiner Weise zu rechtlich zu binden.
6. Pflichten des/der Selbstständigen
  • Einhaltung von Richtlinien: Der/die Selbstständige verpflichtet sich, die betrieblichen und verhaltensbezogenen Richtlinien des Partners zu befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Qualität der Lektionen, Professionalität und Pünktlichkeit.
  • Hintergrundüberprüfungen: Der/die Selbstständige verpflichtet sich, sich gegenüber Tutor-Europe zu verifizieren.
  • Einhaltung lokaler Gesetze: Der/die Selbstständige verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich einzuhalten.
  • Nicht-Abwerbung: Der/die Selbstständige verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für ein (1) Jahr nach dessen Beendigung keine Schülerinnen, die über die Plattform des Partners vermittelt wurden, für Nachhilfedienste außerhalb der Plattform abzuwerben oder zu verlocken. Sollte der/die Selbstständige gegen diese Vereinbarung verstoßen, indem er/sie Schülerinnen für Nachhilfe außerhalb der Plattform des Partners abwirbt, kann die Firma Vertragsstrafen gegen den/die Selbstständigen verhängen und dem Partner eine Entschädigung für nachgewiesene Verluste gewähren, die aufgrund dieses Verstoßes entstanden sind, bis hin zum gesamten ausstehenden Betrag, der dem/der Selbstständigen zusteht.
  • Nicht-Umgehung: Der/die Selbstständige unter diesem Vertrag darf ohne die schriftliche Zustimmung von Tutor-Europe während der Laufzeit dieses Vertrags und für ein (1) Jahr nach dessen Beendigung nicht direkt vom Partner oder seinen verbundenen Unternehmen beschäftigt werden.
Im Falle eines Verstoßes des/der Selbstständigen gegen die in dieser Klausel aufgeführten Pflichten kann Tutor-Europe gegen den/die Selbstständige*n vorgehen und den Vertrag gegebenenfalls kündigen, wenn wiederholt gegen die erforderlichen Standards verstoßen wird.
7. Vereinbarung über Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen: Der Begriff „Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf alle Daten oder Informationen, die im Besitz der Firma, des Partners oder der Schülerinnen sind und nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsprozesse, Finanzinformationen, Schülerinnendaten, Plattformbetriebsinformationen und alle anderen Informationen, die dem/der Selbstständigen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen offengelegt werden.

Pflichten: Der/die Selbstständige verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren und diese ausschließlich zur Erfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen. Der/die Selbstständige darf keine vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma an Dritte weitergeben.

Der/die Selbstständige muss die Datenschutzrichtlinien des Partners sowie geltende Gesetze, einschließlich der DSGVO, einhalten und darf diese Informationen nicht für Zwecke außerhalb seiner/ihrer Arbeit auf der Plattform verwenden. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch eine der Parteien gilt als wesentlicher Vertragsbruch. Im Falle eines Verstoßes des/der Selbstständigen werden die Schadensersatzansprüche auf den ausstehenden Betrag, der dem/der Selbstständigen zusteht, begrenzt.

Ausnahmen: Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die:
  • Ohne Verschulden des/der Selbstständigen öffentlich bekannt werden.
  • Von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht empfangen werden.
  • Vom/der Selbstständigen unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt werden.
Dauer der Verpflichtung: Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung über die Nichtoffenlegung gelten für fünf (5) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags.

8. Datenschutz
Der/die Selbstständige erkennt an, dass die Firma personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Selbstständige mit Sitz in der EU, verarbeitet.
  • Rechtmäßige Grundlage der Verarbeitung: Der/die Selbstständige gibt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung durch die Übermittlung seiner/ihrer personenbezogenen Daten über das Zahlungsformular. Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen verwendet.
  • Rechte der betroffenen Person: Der/die Selbstständige hat das Recht, Zugang zu seinen/ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, diese zu berichtigen oder löschen zu lassen sowie die Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
  • Datenschutzmaßnahmen: Die Firma wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf autorisierte Personen beschränkt.
  • Meldung von Datenpannen: Die Firma wird den/die Selbstständige*n unverzüglich im Falle einer Datenpanne benachrichtigen, die personenbezogene Daten betrifft.
  • Datenübertragungen: Die Firma wird ausschließlich DSGVO-konforme Dienste zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nutzen.
  • Aufbewahrungsrichtlinien: Personenbezogene Daten werden für die Dauer dieses Vertrags oder bis die Firma gesetzlich verpflichtet ist, diese aufzubewahren, gemäß den Aufbewahrungsgrundsätzen der DSGVO aufbewahrt.
  • Aufzeichnungen und KI-Verarbeitung: Der/die Selbstständige stimmt ausdrücklich zu, dass die Sitzung zu Zwecken der Qualitätskontrolle, der Zusammenfassung der Lektionen und möglicher KI-basierter Analyse und Optimierung aufgezeichnet wird.
9. Kündigung
Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei per E-Mail benachrichtigen. Der/die Selbstständige sollte die Firma per E-Mail informieren, basierend auf der Sprache, in der er/sie unterrichtet.
Im Falle der Kündigung wird die Firma eine endgültige Selbstbilanzierechnung für alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Dienstleistungen einreichen, falls der/die Selbstständige als juristische Person unter Vertrag steht. Zahlungen erfolgen im nächsten Zahlungszyklus (spätestens am 19. Tag des folgenden Monats).
10. Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Dubai und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen..
11. Entire Agreement
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Verständnisse, sei es schriftlich oder mündlich, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrags beziehen.