Bitte lesen Sie diese Vereinbarung zum Gutschriftverfahren sorgfältig durch, bevor Sie fortfahren. Durch die Annahme dieser Bedingungen ermächtigen Sie ("Auftragnehmer") Tutor-Europe ("Auftraggeber"), in Ihrem Namen Rechnungen für die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen auszustellen. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, können Sie mit Ihrer Anmeldung nicht fortfahren.
1. Geltungsbereich der Vereinbarung:Diese Vereinbarung gilt für alle Dienstleistungen (die "Dienstleistungen"), die der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß einem separaten Vertrag oder einer separaten Vereinbarung zwischen den Parteien (im Folgenden als "Kooperationsvereinbarung" bezeichnet) erbringt.
2. Gutschriftsverfahren (Self-Billing):2.1. Ermächtigung: Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber, in seinem Namen für die Dienstleistungen Rechnungen (im Folgenden als "Gutschriften" bezeichnet) zu erstellen und auszustellen.
2.2. Inhalt der Gutschrift: Die Gutschriften müssen folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Steueridentifikationsnummer des Auftragnehmers (falls zutreffend)
- Angabe, ob der Auftragnehmer der Umsatzsteuer unterliegt und, falls ja, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Vollständiger Name und Anschrift des Auftraggebers
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers
- Rechnungsnummer und Datum
- Eine klare Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen
- Die Menge und der Preis der Dienstleistungen
- Den fälligen Gesamtbetrag einschließlich etwaiger anfallender Steuern
2.3. Übermittlung der Gutschrift: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Kopie jeder in seinem Namen ausgestellten Gutschrift elektronisch zur Verfügung.
2.4. Annahme: Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, die Gutschriften als korrekte und vollständige Aufzeichnungen über die erbrachten Dienstleistungen und die fälligen Beträge zu akzeptieren.
3. Pflichten des Auftragnehmers:3.1. Richtige Informationen: Der Auftragnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seinen vollständigen Namen, seine Anschrift, seine Steueridentifikationsnummer, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend) und seine Bankverbindung. Der Auftragnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf diese Informationen für die korrekte Rechnungserstellung und Steuerberichterstattung vertraut.
3.2. Benachrichtigung über Änderungen: Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über alle Änderungen seines vollständigen Namens, seiner Anschrift, seiner Steueridentifikationsnummer, seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend) oder seiner Bankverbindung über das System zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer muss die Benachrichtigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem maßgeblichen Ereignis vornehmen.
3.3. Einhaltung der Gesetze: Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Dienstleistungen, einschließlich der steuerlichen Verpflichtungen in seiner Gerichtsbarkeit. Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Auftraggeber auf die Erklärungen des Auftragnehmers bezüglich seines steuerlichen Status vertraut. Die Bereitstellung unvollständiger und unzutreffender Informationen kann zu rechtlichen und/oder finanziellen Strafen führen, und der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber infolgedessen zu entschädigen.
3.4. Folgen unzutreffender Angaben: Für den Fall, dass der Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, haftet der Auftragnehmer für alle Strafen, Zinsen, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltskosten), die dem Auftraggeber dadurch entstehen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Zahlungen an den Auftragnehmer zurückzuhalten, bis die korrekten Informationen vorliegen. Wenn die unzutreffenden Angaben dem Auftraggeber einen wesentlichen Schaden zufügen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen. Der Auftragnehmer akzeptiert, dass er an diese Bedingungen gebunden ist.
4. Pflichten des Auftraggebers:4.1. Richtige Abrechnung: Der Auftraggeber ist für die korrekte Erstellung der Gutschriften auf der Grundlage der vom Auftragnehmer bereitgestellten Informationen und der Bedingungen der Kooperationsvereinbarung verantwortlich.
4.2. Pünktliche Zahlungen: Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die fälligen Beträge gemäß den Angaben in den Gutschriften gemäß den in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Zahlungsbedingungen rechtzeitig zu zahlen.
4.3. Aufzeichnungen: Der Auftraggeber führt genaue Aufzeichnungen über alle ausgestellten Gutschriften und an den Auftragnehmer geleisteten Zahlungen.
5. Mehrwertsteuer (MwSt) und Besteuerung:5.1. Verantwortung für die Mehrwertsteuer: Der Auftragnehmer erkennt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Mehrwertsteuervorschriften in seinem steuerlichen Wohnsitzland an. Der Auftragnehmer garantiert, dass sein im Zahlungsdatenformular angegebener Mehrwertsteuerstatus korrekt und auf dem neuesten Stand ist. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle finanziellen Verpflichtungen aus einer Mehrwertsteuerhaftung und für die Deklaration aller Einnahmen in den Steuersystemen seiner angegebenen Regionen.
5.2. Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber erbringt: Der Auftragnehmer versteht und akzeptiert, dass Tutor-Europe ("Auftraggeber") und seine Tochtergesellschaften automatisch beurteilen, ob auf die von ihnen erbrachten Dienstleistungen estnische Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des geltenden estnischen Mehrwertsteuerrechts und der vom Auftragnehmer im Zahlungsdatenformular gemachten Angaben getroffen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ereignis so schnell wie möglich zu benachrichtigen, wenn sich sein Mehrwertsteuerstatus oder Informationen ändern, die sich auf die Entscheidung des Auftraggebers auswirken können, ob auf die von ihm erbrachten Dienstleistungen estnische Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer alle Steuerpflichten erfüllen, die ihnen entstehen können.
5.3. Reverse-Charge-Verfahren: Wenn das Reverse-Charge-Verfahren nach den nationalen Steuergesetzen des Auftragnehmers Anwendung findet, teilt der Auftragnehmer dies Tutor-Europe auf dem Zahlungsdatenformular mit. Der Auftragnehmer ist für die Versteuerung der Mehrwertsteuer in seiner eigenen Mehrwertsteuererklärung verantwortlich, wie es seine lokalen Steuergesetze vorschreiben. Der Auftragnehmer wird Tutor-Europe von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Strafen, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Mehrwertsteuer durch den Auftragnehmer gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren ergeben.
5.4. Schadloshaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von jeglichen Mehrwertsteuerforderungen, Strafen, Zinsen, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die entstehen aus:
(a) Falschangaben des Auftragnehmers in Bezug auf seinen Mehrwertsteuerstatus;
(b) Die Nichteinhaltung der geltenden Mehrwertsteuergesetze und -vorschriften durch den Auftragnehmer;
(c) Falsche Informationen, die der Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat und die den Auftraggeber dazu veranlasst haben, die Mehrwertsteuer falsch anzuwenden oder nicht anzuwenden.
6. Laufzeit und Kündigung:6.1. Laufzeit: Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, solange der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dienstleistungen erbringt.
6.2. Kündigung: Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung über die offiziellen Kommunikationskanäle kündigen.
6.3. Auswirkungen der Kündigung: Mit Beendigung dieser Vereinbarung stellt der Auftraggeber die Ausstellung von Gutschriften im Namen des Auftragnehmers ein. Der Auftraggeber bleibt jedoch verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Dienstleistungen zu vergüten, die vor dem Datum der Beendigung ordnungsgemäß erbracht wurden.
7. Geltendes Recht und Streitbeilegung:7.1. Geltendes Recht: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Estland und ist nach diesem auszulegen.
7.2. Streitbeilegung: Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Estnischen Industrie- und Handelskammer beigelegt. Der Schiedsort ist Tallinn, Estland. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch.
8. Gesamte Vereinbarung:Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen und Vorschläge in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
9. Änderungen:Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem er die geänderte Fassung dieser Vereinbarung auf seiner Website veröffentlicht. Die fortgesetzte Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer nach der Veröffentlichung einer geänderten Vereinbarung stellt die Annahme der geänderten Bedingungen dar. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer zu benachrichtigen, wenn solche Änderungen an seinen Arbeitsabläufen vorgenommen werden.
10. Elektronische Annahme:Indem Sie die Bedingungen im Zahlungsdatenformular akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung zur Gutschriftsanzeige gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an diese gebunden zu sein. Sie bestätigen ferner, dass Sie die Möglichkeit hatten, vor der Annahme dieser Bedingungen unabhängigen Rechts- und Finanzrat einzuholen.